Auftrag
Förder- und Beratungszentren (FBZ) übernehmen eine zentrale Funktion bei der Umsetzung inklusiver Bildung in Rheinland-Pfalz.
Der gesetzliche Auftrag der FBZ umfasst laut Schulgesetz und Bildungsserver folgende Aufgaben:
- qualifizierte sonderpädagogische Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des inklusiven Unterrichts
- die Unterstützung bei der individuellen Förderplanung für die einzelnen Schülerinnen und Schüler
- Vernetzung und fachlicher Austausch der Förderschulen und der Schulen mit inklusivem Unterricht sowie außerschulischer Einrichtungen und InstitutionenDie FBZ sind „eine wichtige Säule des Netzwerks an Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Schulen und Lehrkräfte“ und bieten „auf Anfrage sonderpädagogische Beratung und Unterstützung für die Schulen im Zuständigkeitsbereich“ an. Dabei kooperieren sie mit anderen Förderschulen und beraten Eltern und Erziehungsberechtigte.
Quellen:
Bildungsserver Rheinland-Pfalz: Förder- und Beratungszentren – FBZ, https://bildung.rlp.de/foerderschule/foerder-und-beratungszentren-fbz
Schulgesetz Rheinland-Pfalz, § 12 Abs. 2: Förderschulen und Förder- und Beratungszentren, Bildungsserver Rheinland-Pfalz, https://bildung.rlp.de/